Grundpflege nach (SGB) XI
Grundpflege nach SGB XI – Unterstützung fürs tägliche Leben
Grundpflege bedeutet Hilfe bei all den Dingen, die im Alltag selbstverständlich scheinen – wenn sie schwierig werden. IPAS bietet Grundpflege nach SGB XI, damit Sie sich sicher fühlen und Lebensqualität bewahren können.
Was ist Grundpflege nach SGB XI?
Die Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch XI umfasst pflegerische Hilfen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Dazu gehören etwa Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Nicht inkludiert sind medizinische / ärztliche Leistungen, diese fallen unter Behandlungspflege nach SGB V.
Was beinhaltet Grundpflege bei IPAS?

Unsere Leistungen der Grundpflege bei IPAS umfassen (je nach individuellem Bedarf):
Waschen, Duschen, Mund- und Zahnpflege, Hautpflege
Hilfe bei An-/Auskleiden und persönlicher Körperpflege
Begleitung und Unterstützung bei Toilettengängen und Ausscheidung
Unterstützung bei der Ernährung – Anreichen und Aufsicht beim Essen & Trinken
Förderung der Mobilität: Aufstehen, gehen, Positionswechsel, Hilfe bei Betten und Transfers
Hilfe bei der Beweglichkeit und Prophylaxe von Bewegungseinschränkungen (z. B. Kontrakturen)
Wer Anspruch auf Grundpflege hat – und was dafür nötig ist:
Pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad nach SGB XI
Ärztliche Diagnose / Verordnung ist nicht nötig für Grundpflege, aber Pflegegrad und Gutachten durch den MDK
Wohnsituation: Zuhause oder in einer betreuten WG wie der Beatmungs-WG Lindlar
Technische Voraussetzungen meist gering, aber oft sind Hilfsmittel nötig
Angehörige & Patient:innen sollten gemeinsam mit uns einen Pflegebedarf ermitteln

Ablauf & Organisation der Pflege

So läuft Grundpflege bei IPAS ab:
- Erstgespräch: Wir holen Ihre Wünsche, Ihren Ist-Zustand und Ihre Ziele ein.
- Erstellung eines Pflegeplans: individuell abgestimmt mit Ihnen und ggf. Angehörigen.
- Durchführung der Pflege: Zu festgelegten Zeiten, regelmäßig und verlässlich.
- Kontinuierliche Anpassung & Kontrolle: Pflegebedürfnisse können sich mit der Zeit ändern, wir passen Ihren Plan an.
Kostenübernahme & Finanzierung
Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung – und was sollten Sie wissen:
Grundpflegeleistungen nach SGB XI werden über die Pflegeversicherung finanziert, sobald ein Pflegegrad vorliegt.
Es entstehen keine ärztlichen Verordnungen für die Grundpflege selber – aber der Pflegegrad und die Anerkennung durch den MDK sind Voraussetzung.
Zusatzleistungen oder Besondere Wünsche (z. B. sehr häufige Grundpflege, Extra-Komfort) können Zusatzkosten verursachen – diese sprechen wir transparent vorab ab.

Häufig gestellte Fragen
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